Trunk, Marfording & Kollegen
Rechtsanwälte und Notar
Inhaber/Gesellschafter:
Rechtsanwalt und Notar Ralf Trunk
Rechtsanwalt Ulrich Marfording
Uhlandstr. 14
70182 Stuttgart
Tel.: 0049/711/23 76 90
Fax: 0049/711/23 76 999
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE200388948
Zulassung
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Trunk, Marfording & Kollegen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an.
Herr Ralf Trunk gehört zudem als zugelassener Notar der Notarkammer Stuttgart an.
Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
10900 Berlin
räumlicher Geltungsbereich: Europa
Berufsrechtliche Regelungen
Rechtsanwälte
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO - Fachanwaltsordnung
- RVG - Rechtsanwaltsvergütugsgesetz
- CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- EURAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Notare
Die für Notare maßgebenden berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- BNotO - Bundesnotarordnung
- BeurkG - Beurkundungsgesetz
- GNotKG -Gerichts-und Notarkostengesetz
- TVÜG - Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz
- Richtlinien der Notarkammer Baden-Württemberg
- DONot - Dienstordnung für Notarinnen und Notare in Baden-Württemberg
- Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts
- Charta der Europäischen Berufsverbände zur Unterstützung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§43a Abs. 4 BRAO). Vor Anahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
Haftungsausschluß
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Marcel Katz | Media Services | www.marcelkatz.de